Mediation München Schwabing

Anwendungsbereiche der Immobilien-Mediation

Nahezu jeder Konflikt ist grundsätzlich für ein Mediationsverfahren geeignet. Eine Mediation ist insbesondere dann sinnvoll und einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen, wenn die Konfliktbeteiligten in einer dauerhaften Beziehung zueinander stehen (z.B. als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, als Nachbarn, als Parteien eines Mietvertrages, als Erbengemeinschaft o.ä.). 


Ich biete meine Unterstützung als Mediator insbesondere in folgenden immobilienbezogenen Angelegenheiten an: 

 

  • Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (auch in zerstrittenen Zweier-Gemeinschaften)
  • Konflikte zwischen Vermieter und Mieter (insbesondere bei Gewerberaummietverträgen)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten 
  • Unstimmigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft (eine Mediation ist auch schon vor dem Erbfall sinnvoll, um noch zu Lebzeiten sinnvolle Regelungen zu treffen und späteren Streit zu vermeiden) 
  • Streit um Maklerprovision