Nahezu jeder Konflikt ist grundsätzlich für ein Mediationsverfahren geeignet. Eine Mediation ist insbesondere dann sinnvoll und einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen, wenn die Konfliktbeteiligten in einer dauerhaften Beziehung zueinander stehen (z.B. als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, als Nachbarn, als Parteien eines Mietvertrages, als Erbengemeinschaft o.ä.).
Ich biete meine Unterstützung als Mediator insbesondere in folgenden immobilienbezogenen Angelegenheiten an: